Informationspflicht über vorhandene Bleileitungen
Bereits durch die Änderung der Trinkwasser-Verordnung zum 1.1.2003 ist eine Absenkung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser festgesetzt worden. Aus gesundheitlichen Gründen sind Belastungen des Trinkwassers mit Blei unerwünscht vor allem Säuglinge können in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.