Informationspflicht über vorhandene Bleileitungen
Bereits durch die Änderung der Trinkwasser-Verordnung zum 1.1.2003 ist eine Absenkung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser festgesetzt worden. Aus gesundheitlichen Gründen sind Belastungen des Trinkwassers mit Blei unerwünscht – vor allem Säuglinge können in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.