Informationspflicht über vorhandene Bleileitungen
Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt ab 1. Dezember 2013 nur noch 0,01 mg/l
Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt ab 1. Dezember 2013 nur noch 0,01 mg/l
Bereits durch die Änderung der Trinkwasser-Verordnung zum 1.1.2003 ist eine Absenkung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser festgesetzt worden. Aus gesundheitlichen Gründen sind Belastungen des Trinkwassers mit Blei unerwünscht – vor allem Säuglinge können in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Daher wurde der Grenzwert in zwei Stufen abgesenkt. Seit 1. Dezember 2003 gilt ein Wert von 0,025 Milligramm pro Liter (mg/l) und ab dem 1. Dezember 2013 0,01 mg/l. Ein solcher Grenzwert kann nach allgemeiner Auffassung nur dann sicher eingehalten werden, wenn keine Bleileitungen mehr für den Transport des Wassers genutzt werden. Daher sieht die am 1. November 2011in Kraft getretene Fassung der Trinkwasserverordnung vor, dass der Betreiber die Verbraucher über dann noch vorhandene Bleileitungen informieren muss.
Betroffen sein können vor allem ältere Häuser aus der Vorkriegszeit, allerdings wurde bis Anfang der 70iger Jahre Blei als Installationsmaterial in der Region noch vereinzelt verwendet.
Den Eigentümern von Gebäuden vor 1974 wird dringend empfohlen, falls bisher noch nicht geschehen, ihr Eigentum auf bleihaltige Installationsmaterialien überprüfen zu lassen und falls Bleileitungen noch in Betrieb sind unverzüglich mit der Planung für einen Austausch bzw. mit dem Austausch zu beginnen.